

Die Gablonzer Industrie hat ein eigenständiges, modernes und leistungsfähiges Tarifwesen. Die Tarifkommission des Bundesverbands der Gablonzer Industrie besteht aus Vertretern der Mitgliedsunternehmen. So wird sichergestellt, dass die Interessen der Arbeitgeber unvermittelt in die Verhandlungen einfließen.
Der Bundesverband der Gablonzer Industrie vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und vielen Organisationen. Dazu arbeitet der Bundesverband eng mit Politik, Banken, Behörden und Verwaltungen zusammen und ist Mitglied in zahlreichen anderen Vereinen, Verbänden und Gremien, z.B.:
Leistungsstarke Partner bieten den Mitgliedern des Bundesverbands in verschiedenen Bereichen exklusive Sonderkonditionen.
Bei der Ausbildung arbeitet der Bundesverband der Gablonzer Industrie mit verschiedenen Bildungsträgern (u.a. Staatliche Berufsfachschule für Glas und Schmuck Neugablonz) zusammen. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Kolping-Bildungszentrum Kaufbeuren können speziell für die Mitglieder des Bundesverbands und ihre Mitarbeiter eigene Schulungen angeboten werden. Darüber hinaus verwaltet der Bundesverband der Gablonzer Industrie die Sozialfonds der Gablonzer Industrie.
Generalversammlung
Der Bundesverband der Gablonzer Industrie stellt seinen Mitgliedern Fachinformationen aus allen relevanten Wirtschafts- und wirtschaftspolitischen Bereichen zur Verfügung. Regelmäßig werden zu den verschiedenen aktuellen Themen Informationsabende veranstaltet. Im geschützten Mitgliederbereich unseres Internetportals können die Mitglieder unabhängig von den Öffnungszeiten der Geschäftsstelle die wichtigsten Informationen abrufen. Sollten die gewünschten Informationen einmal nicht sofort verfügbar sein, können die Mitarbeiter der Geschäftsstelle diese in der Regel in kürzester Zeit beschaffen oder kompetente Gesprächspartner vermitteln.
Organisation von Messeauftritten mit Standreservierung, Hotelbuchung, Reiseorganisation und Sammeltransport der Messegüter
Vermittlung von Anfragen nach Geschäftspartnern
Umfangreicher und differenzierter Leistungskatalog von A wie Abzeichen bis Z wie Zulieferindustrie
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
1. Als ordentliches Mitglied
a) wenn sie die beruflichen Fähigkeiten zur Erzeugung von Glas-, Kunststoff- und Schmuckwaren, technischen Artikeln oder zum Verkauf dieser Waren besitzen.
b) von Mitgliedern des Vereins zur Aufnahme als Mitglied vorgeschlagen werden.
2. Als außerordentliches Mitglied ohne die zu 1.a) genannten Voraussetzungen, jedoch ohne Stimm- und Wahlrecht nach § 5 der Satzung.
Der Beitrag ist abhängig von der Unternehmensgröße.
Produkt der Woche
- Allgemein -

Hochvakuumveredelung
Häufige Suchbegriffe
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